Kann ich ein Auto ohne Registrierung Teil 1?
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Kein Eintrag ohne Prüfung mehr Teil 1
Sie fragen einen niederländischen Zulassungsbescheinigung für ein Fahrzeug, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, müssen per Gesetz die Teil 1 und Teil 2 dieser Registrierung erforderlich.
Doch es gibt Bewerber, die Fahrzeuge an der RDW bieten, werden die erforderlichen Unterlagen fehlen. Diese Fälle wurden bisher in Betracht gezogen haben. Dies kann jedoch, mit freundlicher Genehmigung nicht mehr aufrechterhalten werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Teil 1 der ausländischen Zulassungsbescheinigung muss immer vorhanden sein. Das gleiche gilt für Teil 2 -, wenn sie erteilt wurden. Die RDW macht keine Ausnahmen für solche Schäden ausländische Fahrzeuge und historische Fahrzeuge.
Ohne Teil 1, wird der Antrag nicht berücksichtigt werden. Gibt es einen Teil, aber nicht ich, Teil 2, RDW registriert das Fahrzeug nur dann, wenn die Behörden des jeweiligen EU-Mitgliedstaat ausdrückliche Zustimmung macht. Die Handhabung kann daher länger dauern.
Quelle: rdw.nl













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